Immobiliengutachter und Sachverständiger in Bremen

Der Verkehrswert
Der Verkehrswert einer Immobilie ist durch den Gesetzgeber in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) eindeutig definiert:
§ 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) wird duch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Handelskammer Bremen
Von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Jörg Schmid steht Ihnen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten zur Verfügung.

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